Sportlerehrung

Ehrungsordnung zur Verleihung der Ehrenschale des Stadtverbandes der sporttreibenden Vereine Aalen e. V.

i. d. F. v. 18.3.2004

§ 1

Der Stadtverband der sporttreibenden Vereine Aalen e. V. (nachfolgend Stadtverband genannt) kann in Übereinstimmung mit seiner Satzung Vereine, aktive Sportler, Mannschaften und Einzelpersonen in Annerkennung besondere Verdienste um den Sport in der Stadt Aalen ehren.

 

§ 2

Die Ehrung besteht in der Überreichung
a) eines künstlerisch gestalteten Ehrentellers oder
b) einer künstlerisch gestalteten Ehrenschale.

Personen, die sich um den Stadtverband selbst verdient gemacht haben, können zum ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied ernannt werden.

 

§ 3

Der Ehrenteller des Stadtverbandes wird verliehen:
a) bei Vereinsjubiäen für 10/20/50 und mehrfach durch 25 teilbare jahre des Bestehens
b) bei über deutsche Meisterschaften hinausgehen Erfolgen.

 

§ 4

Die Ehrenschale wird an besonders verdiente Persönlichkeiten verliehen.
Sie kann jährlich höchstens 2-mal vergeben werden. Es kann nur eine Person pro verein und jahr geehrt werden.
Diese Ehrung wird regelmäßig jeweils im Zusammenhang mit der jährlich stattfindenden Sportlerehrung der Stadt Aalen vorgenommen.

 

§ 5

Ehrungen werden grungsätzlich auf vorschlag eines Vereins oder des Vorstandes des Stadtverbandes oder seines Vorsitzenden vergeben.

 

§ 6

Über die Verleihung einer ehrung entscheidet der Ehrungsausschuß des Stadtverbandes mit einfacher Mehrheit.
Über die Vergabe des Ehrentellers bei vereinsjubiläen kann der Vorstand des Stadtverbandes entscheiden.

 
§ 7

Der Ehrungsausschuß des Stadtverbandes besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und vier vom Mitarbeiterkreis gewählten Besitzern.

 

§ 8

Diese Ehrungsordnung tritt mit der Genehmigung duch den Mitarbeiterkreis in Kraft.

In der Sitzung am 18.3.2004
einstimmig genehmigt

Stadtverband der sporttreibenden Vereine Aalen e.V.